Allgemeine Geschäftsbedingungen der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H., Stand 1.5.2020

  1. Geltungsbereich und Gegenstand

Gegenstand der nachfolgenden AGB sind die von der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. zum Aushang gebrachten Werbemittel in Form von A1-Plakaten.

Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. und Unternehmern bzw. Vereinen. Sie gelten nicht gegenüber Konsumenten.

  1. Werbemittel (Plakate)

Inhalt, Material, Aussehen und Farbe der Werbung müssen den behördlichen Vorschriften und jenen des Betreibers der Flächen entsprechen. Nicht affichiert werden Werbemittel mit politischen Aussagen.

Qualität und Beschaffenheit der Plakate:

Hochformat A1 gemäß ÖNORM 1001: 84,1 x 59,4cm, 90-115g/m2, holzfrei, einseitig, nicht geknickt, kein Blueback

Falls doch Blueback-Papier geliefert wird, verrechnet die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. für den erhöhten Arbeitsaufwand beim Affichieren sowie beim Entfernen den vereinbarten Stückzuschlag laut geltender Preisliste, ersichtlich auf www.plakatpool.at. Die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. behält sich jedoch vor, das Affichieren von auf Blueback gedruckten Werbemitteln abzulehnen. UV-lackiertes Papier wird grundsätzlich abgelehnt.

  1. Angebot und Auftragsannahme

Angebote der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. sind unverbindlich. Die Auftragsannahme erfolgt schriftlich per Auftragsbestätigung oder Mail. Die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Weitergabe von gebuchten Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

  1. Anlieferungsort und Anlieferungstermin

Die gedruckten Werbemittel werden vom Auftraggeber jeweils mit nicht reflektierenden Farben in der in Punkt 3) beschriebenen Qualität spätestens zehn Tage vor Affichierungstermin laut Auftrag frei Haus an die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferadresse geliefert.

Bei verspäteter Anlieferung der Werbemittel durch den Auftraggeber kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Die Laufzeit verlängert sich in diesem Fall nicht, wird aber wie beauftragt verrechnet.

Sämtliche Werbemittel gehen mit ihrer Anlieferung in das Eigentum der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. über.

  1. Affichierung

Die Affichierung der Werbemittel erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. oder durch von der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. beauftragte Unternehmen zum vereinbarten Termin oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums.

Die Aushangdauer beträgt maximal zwei Wochen. Wird eine längere Aushangdauer als zwei Wochen vereinbart, so wird die beauftragte Stückzahl auf die gesamte vereinbarte Periode aufgeteilt. Eine taggenaue Affichierung kann nicht gewährleistet werden, aus witterungsbedingten Gründen sind Verschiebungen möglich. Bei zu starkem Wind, Kälte- und Regenperioden sowie Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Witterungseinflüssen sowie einer Außentemperatur -4°C ist die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. von der Leistungsverpflichtung frei. Von derartigen Umständen wird der Auftraggeber von der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. binnen angemessener Frist benachrichtigt.

Die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. behält sich vor, bei Überlastung des Systems folgende Maßnahmen zu treffen: a) Langzeitplakate/Vorauswerbung (Plakate mit weiter in der Zukunft liegendem Datum), b) Plakate mit Veranstaltungen, die nicht in St. Pölten stattfinden, c) Plakate mit Wirtschaftswerbung in dieser Reihenfolge zurückstellen. Im Fall von extremer Überlastung des Flächensystems kann die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. beauftragte Auflagen (Stückzahlen) von über 120 Stück um bis zu 1/3 kürzen. In diesem Fall wird die Verrechnung angepasst.

  1. Einsatzgebiet

Die Plakate werden auf dem vorhandenen Netz von Plakatsäulen und freien Flächen im gesamten Stadtgebiet von St. Pölten affichiert.

  1. Leistungsnachweis

Nachweise über Plakatierleistungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen und müssen bei Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Sie können als Stichprobe in Form eines den gesamten Auftrag repräsentierenden Fotos als Einzelnachweis erstellt werden. Für die Erstellung des Fotos wird eine Nachweispauschale laut geltender Preisliste berechnet.

  1. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Für Veränderungen der Plakate in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Aushangs geltend gemacht werden. Die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. leistet keine Gewähr, dass alle nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betrieb stehen oder ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte Ankündigungen leistet die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, haben auf den Auftrag keinen Einfluss und berechtigen den Auftraggeber nicht, das Entgelt zurückzuverlangen oder sonstige Ersatzleistungen zu fordern. Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die von der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. nicht zu vertreten sind oder die außerhalb des Einflussbereichs der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. liegen, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt zB von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- oder Abrissmaßnahmen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbeflächen durch Dritte, ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistung der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H.. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Werbemitteln.

Die Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg ist ausgeschlossen. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Schadenersatzansprüche aus Verschiebungen oder einem Entfall des Aushangs aus in den Punkten 2, 4, 5 genannten Gründen sind ausgeschlossen.

  1. Verantwortung für Werbeinhalte sowie Schad- und Klagloshaltung

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit des Inhalts der Werbemittel. Der Auftraggeber hält Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. hinsichtlich aller diesbezüglichen Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, insbesondere Ansprüche wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verstößen gegen Mediengesetz Urheberrechtsgesetz, Datenschutzvorschriften, Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte sowie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

  1. Rücktritt durch die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H.

Die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. ist berechtigt, in folgenden Fällen von einem bereits angenommenen Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber Schadenersatzansprüche daraus ableitet: a) Wenn bei Annahme des Auftrags der Inhalt des Werbemittels der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. unbekannt war und sich dieser als rechtswidrig herausstellt oder von öffentlichen Stellen, insbesondere der Landeshauptstadt St. Pölten, nicht genehmigt wird, hat der Auftraggeber die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatz-Werbemittels bis zum vereinbarten Liefertermin. Andernfalls kommen die unter Punkt 11 beschriebenen Stornobedingungen zur Anwendung. b) Wenn die Zahlungsbedingungen durch den Auftraggeber nicht eingehalten wurden – die vereinbarte Vorauszahlung der Rechnung wurde nicht geleistet oder frühere Rechnungen wurden trotz einer Erinnerung nicht bezahlt – bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Auftragssumme verpflichtet.

  1. Stornobedingungen

Der Auftraggeber kann Aufträge ganz oder teilweise in schriftlicher Form stornieren. Die Stornogebühr beträgt folgenden Prozentsatz jeweils der Bruttoauftragssumme ohne Werbeabgabe für den betroffenen Auftragsteil, wobei für die Fristberechnung das Einlangen bei der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. gilt: a) Bis zehn Wochen vor dem vereinbarten Plakatiertermin: 0%, b) Bis fünf Wochen 50%, c) ab dem ersten Tag der vierten Woche 100%, d) nicht rechtzeitige Anlieferung von plakatierfähigen Werbemitteln 100% (siehe Punkt 4)

  1. Zusätzliche Entgelte und Ersatz von Kosten

Der Auftraggeber hat folgende zusätzliche Entgelte zu bezahlen und Kosten zu ersetzen: a) Kosten für deren Entfernen oder Überkleben bei einer behördlichen Beschlagnahme von Werbemitteln, b) Entgelte für vereinbarte Rücksendungen nicht verbrauchter Werbemittel, c) Rechtsgeschäftsgebühren und Werbeabgabe

  1. Tarife und Zahlungsbedingungen

Es gilt die auf der Homepage www.plakatpool.at veröffentlichte Preisliste.

Die Rechnungslegung erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag per Mail vereinbarten Preisen zuzüglich 5% Werbeabgabe und 20% Mehrwertsteuer sowie eventuellen zusätzlich anfallenden zusätzlichen Entgelten laut Punkt 12. Der Auftragnehmer genehmigt die ausschließlich elektronische Übermittlung der Rechnung an die Auftragsadresse oder einer von ihm genannten Mailadresse und ist mit dem gänzlichen Entfall der Rechnung in Papierform einverstanden.

Zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur direkt an Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. geleistete Zahlungen anerkannt. Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. behält sich vor, bei Erstbestellung eines Neukunden oder bei wiederholtem Zahlungsverzug eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen. Die Abtretung etwaiger Forderungen an Dritte sowie eine Aufrechnung von etwaigen Forderungen ist nicht zulässig.

  1. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung gelten Verzugszinsen laut §456 UGB. Die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Auftraggeber verschuldeter und ihr erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen).

  1. Datenschutz

Die Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber affichierten Plakate zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. kundenspezifische Daten zum Zwecke einer Kundenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial sowie für das Rechnungswesen gespeichert werden. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des auftragsbezogenen Datenverkehrs. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit und solange dies gesetzlich zulässig verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Weg.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist St. Pölten. Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist das am Sitz der Edwin Prochaska Werbeankündigungsges.m.b.H. sachlich und örtlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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